Wettbewerb
SICHTweisen
24. – 27. September 2025
Dieser Wettbewerb ist inspiriert durch das musikalische Wirken von Gordon Murray, das Generationen verbunden hat – und bis heute nachwirkt.
Über den Wettbewerb
Als Teil des Kulturfestivals SICHTweisen 2025 in Wien richtet sich der Wettbewerb im Fach Cembalo an Musiker:innen aller Altersgruppen und Nationalitäten, die sich der historisch informierten Aufführungspraxis verpflichtet fühlen. Ziel ist es, herausragende künstlerische Persönlichkeiten zu fördern und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen.
Der Wettbewerb freut sich besonders über die Anwesenheit von Ann Murray sowie weiterer Angehöriger von Gordon Murray, die sein musikalisches und pädagogisches Wirken über viele Jahre begleitet haben und dem Gedanken dieses Wettbewerbs in besonderer Weise verbunden sind.
Ablauf & Termine
Der Wettbewerb gliedert sich in vier Phasen:
- Vorauswahl anhand eingereichter Unterlagen und Videoaufnahmen (22.05. – 14.08.2025)
- 1. Runde (nicht öffentlich): Cembalo solo (24./25.09.2025)
- 2. Runde (öffentliches Finale mit Preisverleihung): Konzert für Cembalo und Streicherensemble (26.09.2025)
- Abschlusskonzert der Preisträger:innen im Rahmen des Festivals (27.09.2025)
Durch die Einbindung in das Festivalprogramm erhalten die Teilnehmer:innen eine Bühne, die über den Wettbewerb hinaus wirkt – ein Rahmen, der musikalischen Ausdruck und künstlerisches Profil sichtbar macht.
Preise
Ein Preisgeld von EUR 3.500,00 wird im Rahmen des Wettbewerbs vergeben. Aus diesem Gesamtbetrag können Preise in mehreren Kategorien verliehen werden, um herausragende künstlerische Leistungen zu würdigen. Eine Mehrfachvergabe an einzelne Teilnehmer:innen ist möglich.
- Interpretation – Für musikalische Ausdruckskraft, stilistische Differenzierung und historisch fundierte Werknähe.
- Beste Orchesterarbeit – Für das überzeugendste Zusammenspiel mit einem Streicherensemble.
- Innovation & Forschung – Für kreative Konzepte, quellenbasierte Forschung oder neue interpretatorische Zugänge.
- Publikumspreis – Verliehen durch das Konzertpublikum der Finalrunde.
Die Preisverleihung findet am 26. September 2025 im Anschluss an die Finalrunde statt.
Jury
Die Jury setzt sich aus national und international renommierten Fachleuten zusammen, die in den Bereichen Cembalo, historischer Aufführungspraxis und Musikpädagogik tätig sind. Ihre unterschiedlichen künstlerischen Schwerpunkte und Erfahrungen spiegeln eine breite Vielfalt an Perspektiven und künstlerischen Ansätzen wider.
Anmeldung
Für die Anmeldung erstellen Sie bitte ein persönliches Profil auf www.muvac.com. Nach dem Login können Sie das Formular bequem ausfüllen und absenden.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen zum Cembalo-Wettbewerb stehen Ihnen hier als PDF-Dateien in deutscher und englischer Sprache zum Download zur Verfügung.
Bitte lesen Sie diese vor Ihrer Anmeldung aufmerksam durch.
Hinweis: Die englische Übersetzung der Teilnahmebedingungen dient ausschließlich Informationszwecken. Rechtsverbindlich ist die deutsche Fassung
Teilnahmebedingungen (DE)
Für alle verbindlichen Informationen zur Teilnahme am Wettbewerb
Terms and Conditions (EN)
For all binding information regarding participation in the competition
Kontakt
Für Rückfragen zum Wettbewerb und zur Teilnahme schreiben Sie uns gerne an wettbewerb@kulturperspektiven.org.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um den Wettbewerb und die Teilnahme.
Wann und wo findet der Wettbewerb statt?
Der Wettbewerb für Cembalo findet vom 24. bis 27. September 2025 in Wien im Rahmen des Kulturfestivals SICHTweisen 2025 statt.
Wie ist der Wettbewerb aufgebaut?
Der Wettbewerb besteht aus vier Phasen:
- Vorauswahl: per Videoeinsendung
- 1. Runde: nicht öffentlich, Cembalo solo (25–30 Minuten)
- 2. Runde (Finale): öffentlich, Konzert für Cembalo und Streicherensemble (12–20 Minuten)
- Abschlusskonzert: mit den Preisträger:innen
Wer darf teilnehmen?
Musiker:innen aller Nationalitäten, unabhängig vom Alter, die sich mit historisch informierter Aufführungspraxis beschäftigen.
Wer ist ausgeschlossen?
Personen mit regulärer Lehrtätigkeit im Fach Cembalo an Hochschulen sowie Ensembles – die Teilnahme ist nur als Einzelperson möglich.
Wer organisiert Unterkunft und Verpflegung?
Teilnehmer:innen sind für Unterkunft und Verpflegung während des Wettbewerbs selbst verantwortlich. Eine Unterbringung oder Verpflegung durch den Veranstalter ist nicht vorgesehen.
Bis wann und wie kann man sich anmelden?
Anmeldeschluss ist der 14. August 2025, 23:59 MESZ.
Die Anmeldung erfolgt online über ein Anmeldeformular mit Lebenslauf, Ausweiskopie, Zahlungsnachweis, zwei Videos und Angaben zum geplanten Programm (1. Runde: Cembalo solo / 2. Runde: Konzert für Cembalo und Streicherensemble).
Der aktuelle Link zum Anmeldeformular ist auf der Wettbewerbsseite zu finden:
www.festival-sichtweisen.com/wettbewerb-sichtweisen-2025-de#anmeldung
Welche Anforderungen gelten für die Videos?
Die beiden Videos müssen ungeschnitten sein (zulässige Formate: 3gpp, mp4, mpeg, quicktime, webm, x-ms-wmv; max. 1 GB pro Datei).
Folgende Inhalte sind einzureichen:
- Video 1: Eine dreistimmige Invention (Sinfonie) von J. S. Bach (BWV 787–801)
- Video 2: Ein selten gespieltes Werk für Cembalo aus der Zeit zwischen 1600 und 1770
- Ein Herkunftsnachweis ist erforderlich (z. B. Bibliothekslink, Digitalisat oder Archivsignatur)
- Die maximale Spieldauer beträgt 15 Minuten
- Die exakte Spieldauer muss angegeben werden
- Bei Suiten oder Variationswerken können auch einzelne Sätze oder Abschnitte ausgewählt werden
Welche Anforderungen gelten für das geplante Programm?
- 1. Runde – Cembalo solo
- 2. Runde – Konzert für Cembalo und Streicherensemble
Für jedes Werk bzw. jeden gewählten Satz sind folgende Angaben erforderlich:
- Komponist:in
- Werk und gewählte Sätze
- Quelle (Edition, Manuskript o.Ä.)
- Spieldauer pro Werk bzw. Satz
Muss bei der Anmeldung bereits Stimmenmaterial für das Streicherensemble eingereicht werden?
Nein. Das Stimmenmaterial für das Streicherensemble (2. Runde / öffentliches Finale) muss zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt erst nach Abschluss der Vorauswahl und nur auf gesonderte Aufforderung durch den Veranstalter.
Gibt es eine Anmeldegebühr?
Ja. Die Anmeldegebühr beträgt 50 Euro und wird nicht rückerstattet – auch nicht bei Nichtzulassung oder Rücktritt.
Wie läuft der Wettbewerb ab?
- Vorauswahl: per Videoeinsendung
- 24./25. September: 1. Runde (nicht öffentlich) – Cembalo solo (25–30 Minuten)
- 26. September: 2. Runde (öffentliches Finale) – Konzert für Cembalo und Streicherensemble (12–20 Minuten)
- 27. September: Abschlusskonzert der Preisträger:innen
Besteht Anwesenheitspflicht?
Ja. für alle Runden, zu denen man eingeladen ist, sowie für das Abschlusskonzert im Fall einer Auszeichnung.
Was muss für die Bewerbung eingereicht werden?
- Ein Pflichtstück: Eine dreistimmige Invention (Sinfonie) von J. S. Bach (BWV 787–801)
- Ein freies Werk: Ein selten gespieltes Werk aus der Zeit zwischen 1600 und 1770, mit Herkunftsnachweis (z. B. Bibliothekslink, Digitalisat oder Archivsignatur). Maximale Spieldauer: 15 Minuten; die exakte Spieldauer muss angegeben werden. Bei Suiten oder Variationswerken können auch einzelne Sätze oder Abschnitte gewählt werden
Was ist in den Live-Runden zu spielen?
- 1. Runde: Frei wählbares Soloprogramm für Cembalo (25–30 Minuten; Spieldauer ist verbindlich einzuhalten)
- 2. Runde (Finale): Selten aufgeführtes Konzert für Cembalo und Streicherensemble (entstanden vor 1770; 12–20 Minuten; Spieldauer ist verbindlich einzuhalten). Das Streicherensemble wird vom Veranstalter gestellt. Ein Nachweis der Herkunft des Konzerts ist verpflichtend (z. B. Bibliothekslink, Digitalisat oder Archivsignatur)
Muss auswendig gespielt werden?
Nein. Auswendigspiel ist nicht erforderlich.
Welche Instrumente werden zur Verfügung gestellt?
Für die erste Runde (Solo) und das öffentliche Finale mit Streicherensemble stehen geeignete Cembali zur Verfügung. Vorgesehen sind ein zweimanualiges frankoflämisches und ein einmanualiges italienisches Cembalo. Zusätzlich steht ein weiteres Instrument zum Einspielen bereit (Änderungen vorbehalten).
Wer bewertet den Wettbewerb?
Eine internationale Jury mit Fachleuten aus Musikpraxis, Wissenschaft und Pädagogik. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig, unanfechtbar und erfolgen unter Berücksichtigung künstlerischer und fachlicher Kriterien.
Wie hoch ist das Preisgeld und wie wird es vergeben?
Ein Preisgeld in Höhe von EUR 3.500,00 wird im Rahmen des Wettbewerbs vergeben. Aus diesem Gesamtbetrag können Auszeichnungen in vier Kategorien verliehen werden.
- Interpretation – EUR 1.000,00
- Beste Orchesterarbeit – EUR 1.000,00
- Innovation und Forschung – EUR 750,00
- Publikumspreis – EUR 750,00
Besonders qualifizierte Teilnehmer:innen können auch mehrere Preise erhalten.
Wann findet die Preisverleihung statt?
Die Preisverleihung findet im Anschluss an die öffentliche Finalrunde am 26. September 2025 statt.
Erhalte ich Feedback?
Ausgeschiedene Teilnehmer:innen der 1. Runde können auf Wunsch ein persönliches Feedback der Jury erhalten.
Gibt es Teilnahmebescheinigungen?
Ja, auf Anfrage. Besonders überzeugende Leistungen können auch ein Empfehlungsschreiben erhalten.
Werden Ton- und Videoaufnahmen gemacht?
Ja, Aufnahmen können vom Veranstalter für Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden – ohne Vergütung oder Anspruch auf Einsicht. Die Nutzung ist zeitlich und räumlich unbegrenzt.
Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich?
Die Verarbeitung erfolgt durch den in Österreich ansässigen Veranstalter, der als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO handelt. Der technische Ablauf (z. B. Anmeldung, Datei-Uploads, Juryverwaltung) wird im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags von der Muv.ac GmbH in Berlin unterstützt.
Werden meine Daten an Dritte weitergegeben oder zu Werbezwecken genutzt?
Nein. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an Muv.ac als technischen Dienstleister im Rahmen eines DSGVO-konformen Vertrags. Eine Nutzung zu Werbezwecken oder eine Weitergabe an andere Dritte findet nicht statt.
Welche Rechte habe ich in Bezug auf meine Daten?
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit gemäß Art. 15 bis 20 DSGVO. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde.
Wer haftet im Schadensfall?
Der Veranstalter haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Für mitgebrachte Instrumente und persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen – die Teilnehmenden sind für deren Sicherheit selbst verantwortlich. Für Schäden durch Dritte (z. B. andere Teilnehmende, Besucher:innen oder externe Dienstleister) besteht ebenfalls kein Haftungsanspruch. Bei Absage des Wettbewerbs oder bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Kostenerstattung.
Was gilt für meine Versicherung während des Wettbewerbs?
Die Teilnehmer:innen sind für ihren eigenen Versicherungsschutz verantwortlich – insbesondere für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Dies gilt für die gesamte Dauer von An- und Abreise sowie des Aufenthalts.
Sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Ja, es wird ausdrücklich empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um sich gegen persönliche Ausfälle oder ein mögliches Nichtantreten abzusichern.